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Steckbrief Glimmer-Tintling
Wissenswertes: Der Glimmer-Tintling wird an verschiedenen Stellen als Giftpilz angegeben. Er ist jedoch bedingt essbar. Es dürfen ausschließlich jung Exemplare verspeist werden. Des Weiteren soll bis 4 Tage nach dem Pilzkonsum kein Alkohol getrunken werden, da ansonsten Vergiftungserscheinungen auftreten können.Kategorie/Art: Lamellenpilze
Wertigkeit: bedingt essbar
Hut/Fruchtkörper: 2 cm - 3 cm breit; anfangs ockergelb bis gelbbraun mit dunklerer Mitte, alt grauschwarz ; jung kugelig bis eichelförmig, bald glockig, alt ausgebreitet, jung mit zahlreichen und vergänglichen, glimmrigen, weiß bis bräunlichen Körnchen bedeckt, bis zum Scheitel eng gerieft
Hutunterseite: Lamellen angeheftet, gedrängt, breit, ganz jung beige, bald graubraun bis graulila, alt schwarz zerfließend, Schneiden flockig
Stiel: max. Stielgröße 10 cm, max. Stielbreite 0.5 cm; zylindrisch, hohl, zerbrechlich, weißlich, später gelblich, kahl
Fleisch: dünn, weißlich, im Stiel ocker
Sporenpulver/mikr. Eigenschaften: schwarz
typ. Begleitpflanze: keine Angabe
Geruch: unbedeutend
Geschmack: unbedeutend
bevorz. Boden: Holz
Vorkommen: Laubwald , Parkanlagen , Laubholz , Gärten , an / auf Baumstümpfen , auf Laubholzreste
Wachstum: Mai , Juni , Juli , August , September , Oktober , November
Bilder
Doppelgänger
Haustintling (ungenießbar)
Weiden-Tintling (ungenießbar)
Alle Angaben ohne Gewähr oder Rechtsanspruch
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